Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge über Kommunikationsdesignleistungen zwischen der Kommunikationsdesignerin (nachfolgend DESIGN UND ICH / Alexandra Struve) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AGB der Kommunikationsdesignerin gelten auch, wenn die Kommunikationsdesignerin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Kommunikationsdesignerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Die Kommunikationsdesignerin schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter offener Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.
3. Vergütung
3.1 Sämtliche Leistungen, die die Kommunikationsdesignerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht.
3.2 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden.
3.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mangelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann die Kommunikationsdesignerin bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Hohe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
5. Nutzungsrechte
5.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur fur den vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist gesondert zu vergüten.
5.2 Die Kommunikationsdesignerin räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
5.3 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kommunikationsdesignerin.
5.4 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
5.5 Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Kommunikationsdesignerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
6. Namensnennungspflicht
Die Kommunikationsdesignerin ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.
7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design gesondert berechnet.
7.2 Die Kommunikationsdesignerin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfülllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
7.3 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten (z. B. spezielle Materialien, Fotos, Lizenzen, Reproduktionen, Satz und Druck) sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.4 Reisekosten und Spesen fur Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8. Eigentum an Entwürfen und Daten
8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
8.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Kommunikationsdesignerin. Sie ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.3 Hat die Kommunikationsdesignerin dem Auftraggeber offene Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.
9. Korrektur, Belegexemplare und Eigenwerbung
9.1 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Kommunikationsdesignerin bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde.
9.2 Die Kommunikationsdesignerin ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden.
10. Haftung
10.1 Die Kommunikationsdesignerin haftet für entstandene Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Kommunikationsdesignerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist.
10.3 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel zu überprüfen und freizugeben. Für vom Auftraggeber freigegebene Arbeiten entfällt jede Haftung für erkennbare Mangel.
10.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig zu prüfen, bevor er sie im geschäftlichen Verkehr verwendet.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, der Sitz der Kommunikationsdesignerin (Braunschweig).
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.